Garantie / Kulanz ab welchem Datum?
Verfasst: 10.04.2011 14:37
Eine Frage in die Runde:
Unser Womo wurde am 15. 04. 2009 das erste Mal, Neu mit 0 Km für den Straßenverkehr zugelassen.
Nach 37 tkm hat der Differenzdrucksensor seinen Dienst quittiert, der Motor hat erheblich an Leistung verloren und wir mussten in die VW - Werkstatt.
Bei der Auftragserteilung wurde mir gesagt, dass die Reparatur für mich kostenlos ist, da die Reparatur noch innerhalb der Garantiezeit sei.
Gleichzeitig wurde mir, mit einem Augenzwinkern, mitgeteilt, dass auch der Turbolader ersetzt werden würde. Aber alles würde ja unter die Garantie laufen und mich nichts kosten.
Gestern habe ich eine Rechnung für die Reparatur - Differenzdrucksensor - plus Teile in Höhe von 68,79 Euro bekommen. In dieser Rechnung ist in Höhe von 39,77 Euro ein Gewährung /Kulanz enthalten.
Und in dieser Rechnung steht, als Zulassungsdatum der 23.05.2008
Nach den Unterlagen die ich beim Kauf vom WOMO - Händler bekommen habe, hat VW das Fahrzeug am 23. 05. 2008 an Westfalia geliefert. Westfalia hat das Fahrzeug zum Womo umgebaut und an unseren Händler ausgeliefert.
Jetzt meine Fragen:
Muss ich mich als Kunde damit zufriedengeben,
dass VW auf dem Standpunkt steht, dass das Fahrzeug mit der Übergabe an Westfalia für die Garantie/ Kulanz die Erstzulassung vom 23. 05. 2008 zugrunde legt und mir die Garantie verweigert?
Oder beginnt mit dem 15. 04. 2009 der Erstzulassung, die Laufzeit der Garantie?
Wie verhalten sie die anderen Fahrzeugherstellern in so einem Fall?
Unser Womo wurde am 15. 04. 2009 das erste Mal, Neu mit 0 Km für den Straßenverkehr zugelassen.
Nach 37 tkm hat der Differenzdrucksensor seinen Dienst quittiert, der Motor hat erheblich an Leistung verloren und wir mussten in die VW - Werkstatt.
Bei der Auftragserteilung wurde mir gesagt, dass die Reparatur für mich kostenlos ist, da die Reparatur noch innerhalb der Garantiezeit sei.
Gleichzeitig wurde mir, mit einem Augenzwinkern, mitgeteilt, dass auch der Turbolader ersetzt werden würde. Aber alles würde ja unter die Garantie laufen und mich nichts kosten.
Gestern habe ich eine Rechnung für die Reparatur - Differenzdrucksensor - plus Teile in Höhe von 68,79 Euro bekommen. In dieser Rechnung ist in Höhe von 39,77 Euro ein Gewährung /Kulanz enthalten.
Und in dieser Rechnung steht, als Zulassungsdatum der 23.05.2008
Nach den Unterlagen die ich beim Kauf vom WOMO - Händler bekommen habe, hat VW das Fahrzeug am 23. 05. 2008 an Westfalia geliefert. Westfalia hat das Fahrzeug zum Womo umgebaut und an unseren Händler ausgeliefert.
Jetzt meine Fragen:
Muss ich mich als Kunde damit zufriedengeben,
dass VW auf dem Standpunkt steht, dass das Fahrzeug mit der Übergabe an Westfalia für die Garantie/ Kulanz die Erstzulassung vom 23. 05. 2008 zugrunde legt und mir die Garantie verweigert?
Oder beginnt mit dem 15. 04. 2009 der Erstzulassung, die Laufzeit der Garantie?
Wie verhalten sie die anderen Fahrzeugherstellern in so einem Fall?