Ablastung neuer James Cook Classic NCV3 auf 3,5 t

Allgemeine Probleme mit dem Cook? Hier gibt es Tipps und Tricks.
Antworten
Gerry
Beiträge: 1
Registriert: 22.01.2009 07:04
Wohnort: Dettingen

Ablastung neuer James Cook Classic NCV3 auf 3,5 t

Beitrag von Gerry » 23.01.2009 07:13

Hallo James Cook Freunde,
ich stehe kurz vor dem Kauf eines James Cook und habe mich wegen des serienmäßigen Rußpartikelfilter eigentlich für den neuen NCV3 entschieden. Kann mir jemand sagen, ob und wie es geht bzw. Sinn macht das Fahrzeug von 3,880 t auf 3,500 t ablasten zu lassen. Da ich keine Lust habe mich bei LKW- Überholverboten zwischen die LKW`s einzureihen und auch noch die entspr. Geschw.-Begrenzungen einzuhalten ist mir die Ablastung sehr wichtig. Ganz zu schweigen von den höheren Autobahngebühren.
Danke im Voraus für Eure zahlreichen Antworten
Euer Gerry

Benutzeravatar
kiel
Beiträge: 232
Registriert: 02.01.2007 14:06
Wohnort: Kiel

Beitrag von kiel » 23.01.2009 15:52

Mit Blick auf die Kosten vielleicht ein Vorteil,
mit Blick auf die verbleibende Zuladung, na ja.

Vorsicht bei den Gewichten, die im Prospekt genannt sind (dazu kommt das verbaute Zubehör, vielleicht ein Schrank, ein anderer Motor, die Sat-Anlage und diser Dinge mehr). Fahr doch mal mit dem freundlichen Händler mit dem Neufahrzeug auf eine Waage (das ist dann noch nicht das sog. Leergewicht) dazu kommt noch 1 Fahrer, gefüllter Wassertank, gefüllter Sprittank und ich weiß ich was noch, erst das macht das sog. Leergewicht aus, dazu addiert man die Mitfahrer, das Gepäck etc. und schon ist man deutlich über 3,5 t.
Kiel: Ehemaliger Fahrer eines JC, 316 CDI, Bj 2005, 2019 verkauft, nun CS

hikanio
Beiträge: 25
Registriert: 06.05.2008 20:16

Beitrag von hikanio » 23.01.2009 16:40

Falls man den NCV3 auf 3500kg anstatt auf 3.880kg zulässt, läuft man Gefahr bei einer Kontrolle ein Bußgeld aufgebrummt zu bekommen.

Beispiel:

Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts bei Fahrzeugen unter 7,5 to um bis zu 10% ---> 3850kg: 10 Euro
zwischen 10% und 15% : 30 Euro.

Einfach mal nach Bußgeldkatalogen googlen.

Gruß

Hikanio

tpm-hil
Beiträge: 76
Registriert: 15.06.2008 09:31

Beitrag von tpm-hil » 25.01.2009 17:59

Hallo aus Hoggene,
ja das mit dem überladen ist ja nicht das Problem !!!
Bußgelder kann man ja in die Urlaubskasse mit einrechnen, aber man sollte sich gleich über die Methoden der Ausländischen Beamten informieren. Diese machen in der Regel kein Auge zu. Diese Bußgelder sind 3 bis 6 fach so hoch ,als in Deutschland !!!
Zumal nach das abladen hinzukommt, und wer lässt schon gern seinen Beifahrer im Urlaubsort ( grins,hi ).
Doch wer sich schon in der Vorbereitung mit den Bußgeldern beschäftigt , sollte auch daran denken, das manche Versicherungen keine Kompromisse in Sachen Haftung bei einem Unfall machen. Sollte in der Urlaubszeit ein solcher geschehen, sind manche Vers. angewiesen ein Gutachter zubestellen. Ob schuld oder nicht ! so schleichen sich manche komplett aus der Haftung ( Vollkasko ).
Ich fahre vor dem Urlaub stehts über die Waage, und entscheide dann was eventuell zuhause bleibt ( Ich mag meine Frau, grins )

Und was die Wintertauglichkeit betrifft, habe ich auch sehr gute Erfahrungen gesammelt ( gruß am Ricnic ). Können beim Moseltreffen noch drüber Fachsimpelen.

Gruß an alle !!!

Antworten

Zurück zu „Modellübergreifend“