der Hickhack und Durcheinander um die Dieselfahrverbote, auch in Verbindung mit dem H-Kennzeichen, habe ich mal alles nach Informationen vergeblich durchforstet. Wenn man den Gesetzestext sich aber mal Wort für Wort zerlegt, kommt man schnell dahinter, dass es KEINE Ausnahme gibt. Zunächst sind alle Dieselfahrzeuge bis Euro 4 und später auch Euro 5, betroffen. Auch historische Fahrzeuge, H-Wohnmobile und sogar das einzig mir bekannte Dieselmotorrad von Enfield. Zu diesem Thema habe ich dann auch die Redaktion einer führenden Automobilzeitschrift für klassische Fahrzeuge angeschrieben. Der Redakteur bestätigte dann auch sehr schnell meine Befürchtung, dass auch historische Fahrzeuge vom Fahrverbot betroffen sind. So werden in verschiedenen Städten in naher Zukunft keine James Cook mehr zu sehen sein.

Ich hoffe, dass ich Allen ein bisschen helfen konnte, damit niemand von uns in die H-Falle tappt, denn es gibt viele Leute, die in der Annahme sind, dass das Fahrverbot nicht für die Historischen gilt.
Gruß Thomas S.