Moin an alle James Cook Freunde!
Aus aktuellem Anlaß hole ich den Thread mal wieder hoch und freue mich auf Eure Beiträge.
War gestern beim TÜV und es gab auch eine pingelige Prüfung, immerhin wird unser Cooki auch schon 12 Jahre alt.
Hatte bei der persönlichen Pflege und Wartung im Vorfeld keine Bedenken und siehste da, auch alles in bester Ordnung bis auf die Brennkammer der eingebauten Standheizung D3LP.
Auf dem Typenschild dieser war als Jahr der Erstinbetriebnahme 2002 vermerkt, also 10 Jahre sind fast vorbei und im Zweifel für den Angeklagten und beim nächsten Termin in 2 Jahren hätte der Prüfer mir die Plakette verweigert.
Nun mache ich mir natürlich so meine Gedanken und habe mich in die Thematik etwas tiefer hineingelesen, einiges war mir vorher schon klar.
Es gibt da eine EG-Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG.
Sinngemäß entnimmt man.......bei Zusatzheizgeräten mit nationaler Bauartgenehmigung (ABG) muss der
Wärmetauscher nach spätestens 10 Jahre nach der ersten Inbetriebnahme durch ein Originalteil ersetzt werden.
Bei Heizungen mit EG-Typgenehmigung entfällt der Wechsel, die Pflicht zum Wechsel des Wärmetauschers (Brennkammer) noch 10 Jahren gibt es nicht mehr.
Ab dem 9. Mai 2004 müssen neue Fahrzeugtypen die Anforderungen der Richtlinie 2001/56/EG erfüllen, um die EG-Typgenehmigung zu erhalten............
Die EU-Richtlinie als Nachfolgevorschrift der bisherigen nationalen Vorschrift beinhaltet diese Wechsel-Pflicht also nicht mehr!
Abweichend davon hat die Firma Eberspächer, Hersteller der D3LP entschieden, die Wechsel-Pflicht des
Wärmetauschers nach 10 Jahren beizubehalten und als Herstellervorschrift in die "Technische
Dokumentation" einzufügen.
Bei einem evtl. Wechsel des Wärmetauschers muss das Schild "Originalersatzteil" mit dem
Einbaudatum nach wie vor neben dem Typenschild des Heizgerätes angebracht werden.
Ich frage mich nun......Gehört das wechseln des Wärmetauschers zum Prüfumfang beim TÜV?
Gab es eigentlich schon mal solche Kohlenmonoxidunfälle in Reisemobilen?
Ein CO-Warner ist bei uns schon seit Jahren installiert, das ist mir unser Leben einfach wert, denn bei solchen Heizungen kann durch ein plötzliches Ereignis immer mal Kohlenmomoxid in den Innenraum gepustet werden, das Teil muß nicht mal 10 Jahre alt sein.
Recherchiert habe ich: Kosten für Wärmetauscher 444,00 Euro + Dichtungen + Einbaukosten = entspricht nahezu dem Preis einer komplett neuen Standheizung modernerer Konstruktion (Airtronic oder AirTop von Webasto)
Wärmetauscher erneuern bzw. überprüfen und einbauen lassen würde ich nicht.
Falls man beim nächsten TÜV doch auch noch die Rechnung für den Wechsel dafür vorlegen müßte, kann man für die Summe auch eine komplett neue Heizung einbauen.
Der Einbau soll aber durch geschultes Fachpersonal erfolgen.
Fachpersonal kann ich bejahen, die Schulung durch den Hersteller nicht, habe aber schon mehrere Standheizungen komplett eingebaut, zu Reparaturzwecken zerlegt inclusive der eigenen D3LP und weiß, worauf es ankommt.
Bei Neukauf und Selbsteinbau kann man also nur hoffen, das der TÜV Prüfer das neue Heizgerät optisch erkennt und das Typenschild mit dem Jahr der Inbetriebnahme anerkennt.
Einige VW Busfahrer, die denselben Heizungstyp verbaut haben, setzen die Heizung außer Betrieb, bauen sie teilweise auch komplett aus, so las ich es in diversen Foren..........Abklemmen der Heizung, sprich Außerbetriebnahme nach dem Motto vor dem TÜV ist nicht gleich nach dem TÜV.........
Was ich auch sehr bemerkenswert fand...... Hobby heißt, das man mit einem Maximum an Geld und einem maximalen Zeitaufwand ein Maximum an Sinnlosigkeit erzeugt...........
Oder man kauft sich ein neues Auto und kurbelt gewollt die Wirtschaft an.......nee, nee, bei mir nicht, das Ding muß noch halten!
@ Carlo.........2 Jahre sind vorbei seit Deinem letzten Beitrag hier, was hat denn der TÜV dieses Jahr bei Dir gemeint????????????
Grüße aus dem verregneten Norden von Jürgen