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LKW-Zulassung - Vor und Nachteile?
Verfasst: 06.02.2009 18:20
von Ralf aus RE
Hallo,
ich möchte in nächster Zeit einen JC erwerben, wer kann mir etwas über die Vor- bzw. Nachteile einer LKW-Zulassung schreiben?
Herzlichen dank im Vorraus,
lg Ralf
Verfasst: 06.02.2009 23:26
von waku77
Hallo Ralf,
für einen JC wirst Du m.E. keine Lkw-Zulassung bekommen, außer Du findest einen stockblinden TÜV-Gutachter. Ein JC ist hat ein ausgewachsenes Sonder-Kfz. Wohnmobil. Vielleicht klappt es, wenn Du Kochstelle, Bett und WC ausbaust - aber dann kannst Du damit auch gleicht Möbel transportieren statt darin zu wohnen.
Viele Grüße
waku77
Verfasst: 08.02.2009 11:25
von Ralf aus RE
Hallo, habe gestern einen JC gekauft, soll LKW- Zulassung haben. Ist von Bj. 2004.
Verfasst: 08.02.2009 11:32
von ixcebichee
Na Herzlichen Glückwunsch!
Du wirst das Fahrzeug mit all seinen Stärken und Schwächen lieb gewinnen...
Wenn´s mal muckt, findest Du hier im Forum schnell eine Antwort!
So long...
Verfasst: 08.02.2009 12:06
von ricnic
Willkommen im Forum und viel Vergnügen mit dem JC. Unser JC BJ2005 sollte zuerst auch mit einer LKW-Zulassung ausgeliefert werden. Haben das aber in Wohnmobilzulassung geändert, da uns dieses als vorteilshafter erschien.
Gruß Richard
Verfasst: 08.02.2009 13:04
von Carlo
Hi Ralf !
Herzlich willkommen unter den JC-Fahrern und auch hier im Forum.
Überleg gleich, ob du nicht zu unserem Frühjahrstreffen an der Mosel kommen willst.
Ansonsten, wenn´s muckt und mackt, immer fragen.
Meistens weiß mindestens einer hier Bescheid.
Allzeit gute Fahrt und bis bald
Carlo
Verfasst: 08.02.2009 15:47
von Ralf aus RE
Hallo ihr Lieben,
herzlichen Dank für die lieben Willkommensgrüße. ich werde das Forum bestimmt gerne nutzen.

Verfasst: 09.02.2009 12:34
von waku77
Ach ja, herzlich willkommen hatte ich vergessen ...
Ist nicht wichtig, aber kann mir mal jemand erklären wieso man den JC auch als Lkw zugelassen bekommt? Hat sich da etwas in der Rechtsprechung geändert? Als ich 1997 (o.k., schon laaange her) einen VW-Bus 2,81 t, der als Lkw zugelassen war, mit Hochdach, Schrank und Klappbett ausbaute und nur die neue Fahrzeughöhe und -Gewicht eintragen lassen wollte, hat mir der Prüfstellenleiter ein Merkblatt gezeigt dass solch ein Fahrzeug nur als Sonder-Kfz. zugelassen werden könne. Ich wollte ihn eigentlich als Lkw weiterfahren

(
Viele Grüße
Karl-Heinz
Verfasst: 10.02.2009 19:07
von ricnic
Hallo Karl-Heinz,
ich habe nochmal in unserer Rechnung von Juli 2005 nachgeschaut. Dort gibt es eine Ziffer ZL9 Lieferumfang Reisemobil Westfalia und eine Ziffer unter weitere Ausstattung Z41 Zulassung als LKW.
Warum der JC zuerst als LKW zugelassen werden sollte weiß ich nicht. Ich sehe darin auch mehr Nachteile als Vorteile. Am Wochenende kein Anhängerbetrieb mit großen Hängern erlaubt, Maut in Österreich u.s.w..
Gruß Richard
Verfasst: 11.02.2009 09:17
von derroeser
Hallo,
man sollte auch beachten, dass man wenn mich nicht alles täuscht als LKW auch unter 3,5t Max. 100Km/h auf Deutschen Autobahnen fahren darf und auf Landstrassen auch andere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Des weiteren meine ich letzten gelesen zu haben, dass die Bußgelder für LKW-Fahrer höher sind als für PKW-Fahrer bin mir da aber nicht mehr ganz sicher.
MfG