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Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen
Verfasst: 05.10.2024 18:47
von AndiP
Moin,
Frage an die "Dickschiffe" über 3,5 Tonnen zgG.
Haltet ihr euch an alle Regeln?
Also zum Beispiel Durchfahrverbot
Zeichen 253 oder auf der Autobahn LKW Überholverbot (
Zeichen 277)
Wenn man mal drauf achtet, gibt es viele Beschränkungen über 3,5 Tonnen. Ist das Fahren, navigieren dadurch nicht ziemlich unentspannt, über 3,5 tonnen schon deshalb ein nogo (den Führerschein lassen wir mal außen vor)
Berichtet mal bitte eure Erfahrungen.
Andi
Re: Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen
Verfasst: 07.10.2024 16:03
von HerrmannOnTour
Hallo Andi,
Der T1N ist in der Regel ja mit 3,5t zG. Ich habe schon von manchen gehört, dass sie aufgelastet haben. Unserer ist noch Serie, daher kann ich nur sagen, dass ich mich vermutlich dran halten würde
Insbesondere bezüglich der Tragfähigkeit von Brücken wäre ich da aber vorsichtig. Wenn aber ein „Anlieger frei“ darunter steht sollte es zumindest physikalisch möglich sein
Viele Grüße,
Matthias
Re: Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen
Verfasst: 08.10.2024 16:38
von AndiP
HerrmannOnTour hat geschrieben: ↑07.10.2024 16:03
Hallo Andi,
Der T1N ist in der Regel ja mit 3,5t zG.
Naja, das betrifft auch <3,5 Tonner mit Anhänger. Es gilt wohl das Gespanngewicht...
Überholverbot ist schon sehr lästig, wenn die LKW über mehrere km stehen, während die PKW daran vorbei fahren. Und auch Streckensperren können sehr lästig sein.
Im Raum Kassel habe ich jetzt Schilder "LKW Überholverbot, gilt nicht für Wohnmobile" gesehen. Eigentlich sinnvoll, das sollte es öfter geben.
Re: Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen
Verfasst: 08.10.2024 19:27
von HerrmannOnTour
Moin Andi,
Pkw sind aber wiederum davon ausgenommen. Ob ein WoMo nun Pkw oder Lkw ist, ist wohl nicht klar geregelt. Das letzte mir bekannte Urteil des AG Bottrop aus 2022 (Az.: 29 OWII-40 Js 1108/22-557/22) bejaht die PKW-Eigenschaft zumindest für WoMos mit zG< 3,5t. Da wäre dann auch das zG vom Hänger egal.
Eindeutig ist aber anders…
Gibt es denn JC, die serienmäßig >3,5t zG sind?
Viele Grüße,
Matthias
Re: Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen
Verfasst: 09.10.2024 08:17
von AndiP
HerrmannOnTour hat geschrieben: ↑08.10.2024 19:27
Moin Andi,
Pkw sind aber wiederum davon ausgenommen. Ob ein WoMo nun Pkw oder Lkw ist, ist wohl nicht klar geregelt. Das letzte mir bekannte Urteil des AG Bottrop aus 2022 (Az.: 29 OWII-40 Js 1108/22-557/22) bejaht die PKW-Eigenschaft zumindest für WoMos mit zG< 3,5t. Da wäre dann auch das zG vom Hänger egal.
Eindeutig ist aber anders…
Gibt es denn JC, die serienmäßig >3,5t zG sind?
Viele Grüße,
Matthias
Genau da liegt ein wichtiger Knackpunkt. Es gibt wohl auch Urteile, die besagen dass ein Wohnmobil weder PKW, noch LKW ist. Sondern eben ein Wohnmobil. Wenn Parken nicht explizit für Wohnmobile erlaubt ist, gilt Parkverbot. Auf den meisten Autobahnparkplätzen zum Beispiel.
Bis vor wenigen Jahren galt auf Landstraßen Tempo 60 für Wohnmobile mit Anhänger - Wohnmobile waren als Ausnahme für Tempo 80 nicht erwähnt, nur PKW und Busse. Hat sich inzwischen geändert, auch Wohnmobile mit Anhänger sind ausgenommen und dürfen 80 fahren.
Aber Überhol- und Durchfahrverbot gelten für alle Fahrzeugklassen über 3,5 Tonnen, also auch für schwere PKWgespanne. Nur - ob man den Fahrzeuge das Gewicht ansieht? Nicht unbedingt.
Es gäbe gute Gründe, ein Wohnmobil als PKW einzustufen. Europäisch sind beide in die Fahrzeugklasse M eingeordnet. Eu und D sind in Bereich Straßenverkehr leider nicht vollständig harmonisiert. Bestes Beispiel sind Fangketten für ungebremste Anhänger: in gesamt Europa Pflicht, nur in D nicht.
Eindeutig ist anders, leider. Deshalb habe ich ja mal die Diskussion angestoßen.
Soweit ich weiß, sind viele neurere Cooks (Sprinter2 und folgende) ab Werk auf >3,5 Tonnen.
Re: Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen
Verfasst: 09.10.2024 15:08
von HerrmannOnTour
Die von dir angesprochenen Urteile, die eine WoMo nicht als PKW sehen sind (soweit ich sie kenne) älter als 10 Jahre und werden im o.g. Urteil referenziert. Gerade was das Parken angeht sagt das o.g. Urteil das Gegenteil von dir: es muss eben nicht explizit erlaubt sein.
Da Urteile aber nur Einzelfallentscheidungen sind und erstinstanzlich gibt es hier keine Klarheit.
JC mit 3,5t zG ist ja erstmal nicht getroffen. Mit Hänger auch nur bedingt relevant, da muss man zunächst ja eh max. 80 fahren. Für den alten T1N ist langsamer fahren aber auch nicht so verkehrt, dann ist er nicht so laut
Zumindest der aktuelle JC ist nach Westfalia serienmäßig auch bei 3,5t zG (2,9t leer fahrbereit). Für die Version als Allrad muss man auf 4,1t auflasten, sagt der Katalog.
Damit braucht man ja aber auch einen anderen Führerschein (für nicht Klasse-3-Besitzständler noch immer ein Thema).
Viele Grüße,
Matthias
Re: Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen
Verfasst: 09.10.2024 15:45
von AndiP
HerrmannOnTour hat geschrieben: ↑09.10.2024 15:08
JC mit 3,5t zG ist ja erstmal nicht getroffen. Mit Hänger auch nur bedingt relevant, da muss man zunächst ja eh max. 80 fahren. Für den alten T1N ist langsamer fahren aber auch nicht so verkehrt, dann ist er nicht so laut
Da gebe ich dir absolut recht. Die Höchstgeschwindigkeit von 80, je nach Anhänger auch 100, ist das geringste Problem. Auch ohne Hänger fahre ich nicht schneller.
erstinstanzlich gibt es hier keine Klarheit.
Das Urteil ist tatsächlich interessant, das hatte ich noch nicht gefunden. Danke fürs
Verlinken. Ein Richter, der logisch gedacht hat *Daumenhoch* .
Dem Urteil müssten sich jetzt höhere Instanzen anschließen um Klarheit zu schaffen.
Wobei natürlich fragwürdig ist, wenn ein 2,50m breites, 7,5m langes Wohnmobil auf PKW-Parkplätzen parkt. Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer geht anders. Bei uns JC-Fahrern ist das kein Thema, mit 2m x 5,2m ist gerade der Bremer kleiner als diverse SUV.
Worüber ich mich als Gespannfahrer schon öfter geärgert habe: Auf der AB gibt es einen kilometerlangen LKW-Stau mit maximal Schrittgeschwindigkeit. Und auf der mittleren und linken Fahrbahn fahren die PKW mit 100 vorbei. Als Gespann ist man schnell über 3,5 Tonnen, und es gilt das "LKW"Überholverbot.
Durchfahrtverbote über 3,5 Tonnen kann man ja im Vorfeld mit dem richtigen Navi umgehen.
Andi