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Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen

Verfasst: 05.10.2024 18:47
von AndiP
Moin,
Frage an die "Dickschiffe" über 3,5 Tonnen zgG.
Haltet ihr euch an alle Regeln?

Also zum Beispiel Durchfahrverbot Zeichen 253 oder auf der Autobahn LKW Überholverbot (Zeichen 277)

Wenn man mal drauf achtet, gibt es viele Beschränkungen über 3,5 Tonnen. Ist das Fahren, navigieren dadurch nicht ziemlich unentspannt, über 3,5 tonnen schon deshalb ein nogo (den Führerschein lassen wir mal außen vor)
Berichtet mal bitte eure Erfahrungen.
Andi

Re: Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen

Verfasst: 07.10.2024 16:03
von HerrmannOnTour
Hallo Andi,
Der T1N ist in der Regel ja mit 3,5t zG. Ich habe schon von manchen gehört, dass sie aufgelastet haben. Unserer ist noch Serie, daher kann ich nur sagen, dass ich mich vermutlich dran halten würde 8)
Insbesondere bezüglich der Tragfähigkeit von Brücken wäre ich da aber vorsichtig. Wenn aber ein „Anlieger frei“ darunter steht sollte es zumindest physikalisch möglich sein ;-)

Viele Grüße,
Matthias

Re: Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen

Verfasst: 08.10.2024 16:38
von AndiP
HerrmannOnTour hat geschrieben:
07.10.2024 16:03
Hallo Andi,
Der T1N ist in der Regel ja mit 3,5t zG.
Naja, das betrifft auch <3,5 Tonner mit Anhänger. Es gilt wohl das Gespanngewicht...

Überholverbot ist schon sehr lästig, wenn die LKW über mehrere km stehen, während die PKW daran vorbei fahren. Und auch Streckensperren können sehr lästig sein.
Im Raum Kassel habe ich jetzt Schilder "LKW Überholverbot, gilt nicht für Wohnmobile" gesehen. Eigentlich sinnvoll, das sollte es öfter geben.

Re: Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen

Verfasst: 08.10.2024 19:27
von HerrmannOnTour
Moin Andi,
Pkw sind aber wiederum davon ausgenommen. Ob ein WoMo nun Pkw oder Lkw ist, ist wohl nicht klar geregelt. Das letzte mir bekannte Urteil des AG Bottrop aus 2022 (Az.: 29 OWII-40 Js 1108/22-557/22) bejaht die PKW-Eigenschaft zumindest für WoMos mit zG< 3,5t. Da wäre dann auch das zG vom Hänger egal.
Eindeutig ist aber anders…

Gibt es denn JC, die serienmäßig >3,5t zG sind?

Viele Grüße,
Matthias

Re: Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen

Verfasst: 09.10.2024 08:17
von AndiP
HerrmannOnTour hat geschrieben:
08.10.2024 19:27
Moin Andi,
Pkw sind aber wiederum davon ausgenommen. Ob ein WoMo nun Pkw oder Lkw ist, ist wohl nicht klar geregelt. Das letzte mir bekannte Urteil des AG Bottrop aus 2022 (Az.: 29 OWII-40 Js 1108/22-557/22) bejaht die PKW-Eigenschaft zumindest für WoMos mit zG< 3,5t. Da wäre dann auch das zG vom Hänger egal.
Eindeutig ist aber anders…

Gibt es denn JC, die serienmäßig >3,5t zG sind?

Viele Grüße,
Matthias
Genau da liegt ein wichtiger Knackpunkt. Es gibt wohl auch Urteile, die besagen dass ein Wohnmobil weder PKW, noch LKW ist. Sondern eben ein Wohnmobil. Wenn Parken nicht explizit für Wohnmobile erlaubt ist, gilt Parkverbot. Auf den meisten Autobahnparkplätzen zum Beispiel.
Bis vor wenigen Jahren galt auf Landstraßen Tempo 60 für Wohnmobile mit Anhänger - Wohnmobile waren als Ausnahme für Tempo 80 nicht erwähnt, nur PKW und Busse. Hat sich inzwischen geändert, auch Wohnmobile mit Anhänger sind ausgenommen und dürfen 80 fahren.
Aber Überhol- und Durchfahrverbot gelten für alle Fahrzeugklassen über 3,5 Tonnen, also auch für schwere PKWgespanne. Nur - ob man den Fahrzeuge das Gewicht ansieht? Nicht unbedingt.

Es gäbe gute Gründe, ein Wohnmobil als PKW einzustufen. Europäisch sind beide in die Fahrzeugklasse M eingeordnet. Eu und D sind in Bereich Straßenverkehr leider nicht vollständig harmonisiert. Bestes Beispiel sind Fangketten für ungebremste Anhänger: in gesamt Europa Pflicht, nur in D nicht.

Eindeutig ist anders, leider. Deshalb habe ich ja mal die Diskussion angestoßen.

Soweit ich weiß, sind viele neurere Cooks (Sprinter2 und folgende) ab Werk auf >3,5 Tonnen.

Re: Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen

Verfasst: 09.10.2024 15:08
von HerrmannOnTour
Die von dir angesprochenen Urteile, die eine WoMo nicht als PKW sehen sind (soweit ich sie kenne) älter als 10 Jahre und werden im o.g. Urteil referenziert. Gerade was das Parken angeht sagt das o.g. Urteil das Gegenteil von dir: es muss eben nicht explizit erlaubt sein.
Da Urteile aber nur Einzelfallentscheidungen sind und erstinstanzlich gibt es hier keine Klarheit.
JC mit 3,5t zG ist ja erstmal nicht getroffen. Mit Hänger auch nur bedingt relevant, da muss man zunächst ja eh max. 80 fahren. Für den alten T1N ist langsamer fahren aber auch nicht so verkehrt, dann ist er nicht so laut ;-)

Zumindest der aktuelle JC ist nach Westfalia serienmäßig auch bei 3,5t zG (2,9t leer fahrbereit). Für die Version als Allrad muss man auf 4,1t auflasten, sagt der Katalog.
Damit braucht man ja aber auch einen anderen Führerschein (für nicht Klasse-3-Besitzständler noch immer ein Thema).


Viele Grüße,
Matthias

Re: Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen

Verfasst: 09.10.2024 15:45
von AndiP
HerrmannOnTour hat geschrieben:
09.10.2024 15:08
JC mit 3,5t zG ist ja erstmal nicht getroffen. Mit Hänger auch nur bedingt relevant, da muss man zunächst ja eh max. 80 fahren. Für den alten T1N ist langsamer fahren aber auch nicht so verkehrt, dann ist er nicht so laut ;-)
Da gebe ich dir absolut recht. Die Höchstgeschwindigkeit von 80, je nach Anhänger auch 100, ist das geringste Problem. Auch ohne Hänger fahre ich nicht schneller.
erstinstanzlich gibt es hier keine Klarheit.
Das Urteil ist tatsächlich interessant, das hatte ich noch nicht gefunden. Danke fürs Verlinken. Ein Richter, der logisch gedacht hat *Daumenhoch* .
Dem Urteil müssten sich jetzt höhere Instanzen anschließen um Klarheit zu schaffen.
Wobei natürlich fragwürdig ist, wenn ein 2,50m breites, 7,5m langes Wohnmobil auf PKW-Parkplätzen parkt. Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer geht anders. Bei uns JC-Fahrern ist das kein Thema, mit 2m x 5,2m ist gerade der Bremer kleiner als diverse SUV.

Worüber ich mich als Gespannfahrer schon öfter geärgert habe: Auf der AB gibt es einen kilometerlangen LKW-Stau mit maximal Schrittgeschwindigkeit. Und auf der mittleren und linken Fahrbahn fahren die PKW mit 100 vorbei. Als Gespann ist man schnell über 3,5 Tonnen, und es gilt das "LKW"Überholverbot.
Durchfahrtverbote über 3,5 Tonnen kann man ja im Vorfeld mit dem richtigen Navi umgehen.

Andi

Re: Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen

Verfasst: 13.12.2024 22:15
von Peete
HerrmannOnTour hat geschrieben:
08.10.2024 19:27
Moin Andi,
Pkw sind aber wiederum davon ausgenommen. Ob ein WoMo nun Pkw oder Lkw ist, ist wohl nicht klar geregelt. Das letzte mir bekannte Urteil des AG Bottrop aus 2022 (Az.: 29 OWII-40 Js 1108/22-557/22) bejaht die PKW-Eigenschaft zumindest für WoMos mit zG< 3,5t. Da wäre dann auch das zG vom Hänger egal.
Eindeutig ist aber anders…

Gibt es denn JC, die serienmäßig >3,5t zG sind?

Viele Grüße,
Matthias
Die Frage, ob ein Wohnmobil PKW oder LKW ist, ist eher nicht relevant, weil sich Vorschriften meist auf die zulässige Gesamtmasse eines Fahrzeugs beziehen. Auch wenn man es landläufig so nennt und das Schild es suggeriert bedeutet das Verbotszeichen 277 nicht Überholverbot für LKW, sondern Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (außer PKW). Somit gilt es in Deutschland eindeutig auch für Wohnmobile. Nur wenn Wohnmobile explizit ausgenommen sind, spielt die Fahrzeugart eine Rolle (z. B. bei Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen). Ein Wohnmobil ist ein Wohnmobil, wenn das in den Papieren steht und weder PKW noch LKW.

Re: Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen

Verfasst: 13.12.2024 22:18
von Peete
HerrmannOnTour hat geschrieben:
08.10.2024 19:27
Gibt es denn JC, die serienmäßig >3,5t zG sind?
klar, JC4 mit Allrad wie meiner, unter 3,5t gibt es die meines Wissens nicht.

Re: Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen

Verfasst: 14.12.2024 15:45
von HerrmannOnTour
… und damit ist es dann doch relevant ob Pkw oder Lkw ;-)
„Wohnmobil“ kennt das Recht an der Stelle nicht. Hast du die von mir angeführte Entscheidung gelesen?
Wie dem auch sei, Rechtsberatung ist als Nichtjurist ohnehin nicht zulässig, es kann sich ja jeder sein Bild machen :-)

Viele Grüße,
Matthias

Re: Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen

Verfasst: 15.12.2024 11:57
von komposti
Bisher halte ich das so, daß ich mein Gespann als PKW mit Anhänger sehe :mrgreen:
Irgendwann falle ich damit sicher auf`s Maul.
Getreu dem Spruch: Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht.

Der Sinn dieses Überholverbotes ist doch, daß langsame LKW den Verkehrsfluss nicht behindern sollen.
Unser James hat, auch mit Anhänger, noch nie den Verkehrsfluss behindert :mrgreen:

Schöne Vorweihnachtszeit und ein ruhiges Fest Euch allen, BG Thomas

Re: Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen

Verfasst: 15.12.2024 14:26
von Peete
HerrmannOnTour hat geschrieben:
14.12.2024 15:45
… und damit ist es dann doch relevant ob Pkw oder Lkw ;-)
„Wohnmobil“ kennt das Recht an der Stelle nicht. Hast du die von mir angeführte Entscheidung gelesen?
Wie dem auch sei, Rechtsberatung ist als Nichtjurist ohnehin nicht zulässig, es kann sich ja jeder sein Bild machen :-)

Viele Grüße,
Matthias
Das Thema des TE war zunächst Durchfahrtverbot und Überholverbot. In dem Zusammenhang geht es nur um die zulässige Gesamtmasse.
In anderen Zusammenhängen wie in dem von dir zitierten Urteil (dort geht es um Parken) geht es darum, welchem Zweck ein Fahrzeug dient. Weil ein Wohnmobil eher dem Personentransport denn dem Lastentransport dient, wird es in dem zitierten Urteil und Sachverhalt einem PKW gleichgesetzt.

Wie du schon schreibst, ist die Sachlage durchaus nicht eindeutig, weil es keine rechtliche Definition gibt, was ein PKW ist. Auch ein einzelnes Urteil schafft da nicht automatisch Klarheit, siehe z. b. auch https://www.stvo2go.de/verkehrszeichen- ... eichen-pkw.

Dieser Post ist keine Rechtsberatung.

Re: Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen

Verfasst: 16.12.2024 09:23
von AndiP
Peete hat geschrieben:
15.12.2024 14:26
Das Thema des TE war zunächst Durchfahrtverbot und Überholverbot.[/b].

Wie du schon schreibst, ist die Sachlage durchaus nicht eindeutig, weil es keine rechtliche Definition gibt, was ein PKW ist. Auch ein einzelnes Urteil schafft da nicht automatisch Klarheit, siehe z. b. auch https://www.stvo2go.de/verkehrszeichen- ... eichen-pkw.

Dieser Post ist keine Rechtsberatung.
Moin,
auch beim Überholverbot und Durchfahrverbot sind PKW (auch mit Anhänger), ZugGesGew über 3,5 Tonnen, und KOM unabhängig vom Gewicht, ausgenommen. Das macht die Sachlage ja so uneindeutig.
Würde dort nicht "PKW" stehen, sondern Fahrzeugklasse "M", wäre der Fall eindeutig.

Aber ihr habt -auch ohne Rechtsberatung ;)- meine Recherchen bestätigt. Eine Unklarheit im Gesetz, davon gibts anscheinend einige.
(im Moment kocht in anderen Foren eine neu eingeführte Fahrtenschreiberpflicht für Wohnmobile mit Anhänger, über 7,5 Tonnen, hoch. Viele der in Spanien überwinternden "Liner"fahrer wissen nicht, wie sie legal nach Hause kommen sollen...)

@komposti: Danke für deine Erfahrung. Kann man so machen.
Durchfahrtverbot missachten kostet 75 Euro ohne Punkt, Überolverbot missachten gibt zusätzlich einen Punkt.

Re: Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen

Verfasst: 16.12.2024 20:54
von Peete
AndiP hat geschrieben:
16.12.2024 09:23
Moin,
auch beim Überholverbot und Durchfahrverbot sind PKW (auch mit Anhänger), ZugGesGew über 3,5 Tonnen, und KOM unabhängig vom Gewicht, ausgenommen. Das macht die Sachlage ja so uneindeutig.
Würde dort nicht "PKW" stehen, sondern Fahrzeugklasse "M", wäre der Fall eindeutig.
Das Überhol- und Durchfahrtverbot ist kein uneindeutiger Fall. Ein Wohnmobil ist definitiv kein PKW. Wenn PKWs ausgenommen sind, ist ein Wohnmobil nicht ausgenommen. Mich würde mal ein Fall interessieren, in dem das Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5t von einem Wohnmobilfahrer missachtet wurde und der damit vor Gericht durchgekommen ist.

Deswegen gibt es ja auch die Diskussion, dass die Überholregelung in der Schweiz anders ist als in Deutschland. Dort sind neben den PKWs auch Wohnmobile explizit ausgenommen.

Re: Regeln für James Cook über 3,5 Tonnen

Verfasst: 20.12.2024 17:25
von AndiP
AndiP hat geschrieben:
16.12.2024 09:23
(im Moment kocht in anderen Foren eine neu eingeführte Fahrtenschreiberpflicht für Wohnmobile mit Anhänger, über 7,5 Tonnen, hoch.
Das könnte möglicherweise auch Sprinter betreffen. 4,5 Tonnen zul.gesGew plus >3Tonnen eingetragene Anhängelast reichen für eine Fahrtenschreiberpflicht... Vorhandene Anhängerkupplung reicht, auch ohne Anhänger gilt angeblich die Fahrtenschreiberpflicht.
https://www.youtube.com/watch?v=s4m4OgtA-O0