Hallo Thomas,
mit den Eintragungen läuft das nach meinen Erfahrungen und Beobachtungen wie folgt:
Wenn du Änderungen am Fahrzeug vornimmst, erlischt dessen Betriebserlaubnis und du darfst damit nicht mehr auf die Straße.
Damit du es wieder legal im Straßenverkehr bewegen kannst, musst du die Änderungen legalisieren und in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen.
Jetzt gibt es zwei Situationen:
Für das Bauteil gibt es ein TEILEGUTACHTEN einer Prüforganisation (vom Hersteller beauftragt) oder nicht.
a) MIT TEILEGUTACHTEN: Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO (meist Felgen, Spoiler, Fuchsschwanz, ...):
fährst du zu einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation.
Das kann nicht nur TÜV oder DEKRA, sondern auch GTÜ, KÜS oder eine andere Organisation sein.
Der Prüfer checkt, ob das Teil des Gutachtens entsprechend der Herstellervorschrift eingebaut worden ist und schreibt dir ein Dokument nach §19 StVZO zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt.
Dort wird dir dann ein neuer KFZ-Brief ausgestellt in der das neue Teil eingetragen ist.
b) OHNE TEILEGUTACHTEN: Einzelabnahme nach §19.2 StVZO (alles andere):
muss das Fahrzeug zur Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS).
In den "alten" Bundesländern arbeiten diese AAS ausschließlich bei den großen Niederlassungen vom TÜV, in den "neuen" Bundesländern machen das nur die AAS der DEKRA.
Die "normalen" Prüfer von KÜS, GTÜ und die Prüfer vom TÜV an den kleinen Filialen nebenan dürfen das nicht machen.
Man MUSS zu einer Niederlassung von TÜV bzw. DEKRA in einer größeren Stadt.
Der AAS-Ingenieur begutachtet deine Konstruktion nach Gesetzen und auch nach eigenem Ermessen auf Verkehrs- und Unfallsicherheit.
Ein positives Zeugnis wird er dir nur ausstellen, wenn deine Konstruktion letztendlich SEINEN Ansprüchen genügt.
Schließlich hält er im Schadensfall seinen Kopf für die Konstruktion hin.
Gleiches gilt für alle Fremdbauten ohne Teilegutachten (z.B. über 20 Jahre altes Westfaliadach das nie einzeln an Endkunden verkauft wurde).
Einen Rechsanspruch auf Abnahme einer Eigenkonstruktion ohne Teilegutachten hast du nicht.
Daher ist es wirklich sehr zu empfehlen, sich vor der Entfernung des alten Dachs, sich einen "geneigten" Sachverständigen zu suchen.
Nicht jeder AAS mag Wohnmobile. Falls nicht, dann zur nächsten Niederlassung fahren.
(Hilfreich ist es, wenn der Herr Inschenjör früher selbst einen JC fuhr...
)
Der AAS sagt bzw. schreibt einem auf, wie der Umbau zu geschehen hat.
Während des Umbaus machst du möglichst viele Fotos damit der Prüfer sieht, was du gemacht hast.
Eine Änderung der Fahrzeugkategorie von LKW/Transporter nach Wohnmobil kann dir ebenfalls nur ein AAS begutachten.
Im Innenraum wird geprüft, ob Bett, Tisch, Kocher etc. fest eingebaut sind.
Meist wird auch noch ein Wiegeschein gefordert.
Die Vorraussetzungen zum WoMo ändern sich gelegentlich.
Diese Art von Begutachtung nach §19.2 wird nach Aufwand abgerechnet und geht ins Geld. Mit €200 aufwärts kannst du rechnen.
Über die Änderungen stellt dir der AAS ein Gutachten nach §19.2 StVZO aus, mit dem du wie oben zum Straßenverkehrsamt gehst.
Wenn aus dem LKW ein WoMo wird, ändert sich auch die KFZ-Steuer.
Die Änderung muss auch bei der Versicherung angezeigt werden.
Von der bekommst du dann eine neue EVB-Nummer für die Zulassung.
Irgendwie braucht man als Neuling dafür schon etwas Zeit und solide Nerven.
Hier gibt es noch etwas zum Nachlesen:
https://www.tuev-sued.de/uploads/images ... hrzeug.pdf
https://www.kues.de/Leistungen/gelegent ... fault.aspx
ERST REDEN, DANN BRATEN!
Gruß,
Klassikjames