Moin Carlo,Carlo hat geschrieben: Rundschreiben von Eberspächer an DC , EG-Heizrichtlinie 2001/56/EG
genau auf diese Info habe ich versucht, den Prüfer vom Tüv Nord hinzuweisen.
Doch der verwies auf eigene tüvinterne Prüfrichtlinien.
Wobei klar ist, je nachdem wie die Prüfer gerade gefrühstückt haben, das sie da auch je nach Ermessen aus dem Bauch heraus handeln.
Anders kann ich mir nicht erklären, das die eine Prüfstelle so und die andere so vorgeht.
Habe auch schon vernommen, das die Luftheizung nicht zum Prüfumfang gehört.
Gruß Jürgen