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Brennkammererneuerung zwingend vorgeschrieben?
Verfasst: 07.07.2015 16:14
von Stefan Holzmann
Von wegen: mal eben zur HU zum TüV:
da sagt der freundliche TÜV-Prüfer, dass ich den Nachweis für die Erneuerung der Brennkammer bei der Eberspächer-Standheizung nicht bei den Unterlagen habe und verweigert mir die Plakette... . Nun, die ist auch noch nie erneuert worden. mit Saisonkennzeichen unterwegs, ist die Heizung nun auch nicht so oft in Betrieb... . Gibt es tatsächlich diese Vorschrift, oder ist der Prüfer falsch informiert? Die freie Werkstatt, bei der ich sonst zu HU war, hat das noch nie interessiert... .
Re: Brennkammererneuerung zwingend vorgeschrieben?
Verfasst: 07.07.2015 16:26
von freigeist
Hallo Stefan !
Welches Baujahr hat dein JC ?
Erstelle doch mal eine Signatur,dann hätte ich mir die Frage sparen können und
gleich direkt antworten können
Grüße freigeist
Re: Brennkammererneuerung zwingend vorgeschrieben?
Verfasst: 07.07.2015 16:47
von Stefan Holzmann
Das ist ein 97er!
Re: Brennkammererneuerung zwingend vorgeschrieben?
Verfasst: 07.07.2015 17:26
von komposti
Hallo, wurde hier schon öfter besprochen.
Hat die Heizung auf dem Typenschild eine Wellenlinie muß die Brennkammer wohl eneuert werden (alle 10 Jahre)
Hat sie eine e- Nummer dann liegt die Erneuerung in der Verantwortung des Halters...
Das Typenschild befindet sich (bei uns) an der vorderen Schmalseite der Edelstahlabdeckung der Heizung unter dem Auto.
Am besten mit Digi Cam abfotographieren. (Tipp stammt nicht von mir, sondern aus dem Forum)
Heisse Grüße, ganz ohne Heizung
Komposti
Re: Brennkammererneuerung zwingend vorgeschrieben?
Verfasst: 07.07.2015 18:01
von Stefan Holzmann
Vielen Dank,
auch weitergegebene Tips sind gute Tips!
Leider hat meine Heizung an der beschriebenen Stelle kein Typschild. Die hat überhaupt keins, ich hab mir das gerade mal angesehen. Schade, aber war einen Versuch wert.
Grüße zurück aus dem heißen Rheinland!
Stefan
Re: Brennkammererneuerung zwingend vorgeschrieben?
Verfasst: 07.07.2015 20:23
von komposti
Dann ist das Schlid auf der Heizung direkt. Musst leider den Edelstahlkasten abschrauben.
Das Schild, das aussen war, war (ist) die Kopie.
Ich befürchte aber, dass der 97er Cook eine Heizung mit Wellenlinie hat
Gutes Gelingen
Komposti
Re: Brennkammererneuerung zwingend vorgeschrieben?
Verfasst: 07.07.2015 21:29
von Stefan Holzmann
Kein Problem, das werd' ich morgen gleich mal machen. Danke nochmal! Stefan
Re: Brennkammererneuerung zwingend vorgeschrieben?
Verfasst: 09.07.2015 07:07
von Epeg
Moin
Ich denke das Prüfzeichen wird so aussehen:
viewtopic.php?f=16&t=4239
Re: Brennkammererneuerung zwingend vorgeschrieben?
Verfasst: 09.07.2015 11:54
von Jürgen
Stefan Holzmann hat geschrieben:Leider hat meine Heizung an der beschriebenen Stelle kein Typschild. Die hat überhaupt keins, ich hab mir das gerade mal angesehen....
Hallo Stefan,
da kommt was auf Dich zu....
Der 2. Prüfzeichenaufkleber am Einbaukasten ist wohl mal abgefallen, Hochdrucksprüher draufgehalten..oder so oder irgendein Prüfer hat in früheren Zeiten den schon mal abgemacht...???
Der Originalaufkleber auf dem Heizgerät ist sicher noch drauf und es ist der mit der Wellenlinie, weil Einbau in 1997....
Angebote für eine Brennkammerüberprüfung hast Du sicherlich schon eingeholt,nee...?
Ansonsten gibt es hier viel zu lesen in diesem Forum dazu und auch über Alternativen......
Gruß Jürgen
Re: Brennkammererneuerung zwingend vorgeschrieben?
Verfasst: 09.07.2015 13:21
von Jürgen
Man kann auch selber Hand anlegen oder anlegen lassen von jemanden der sich damit auskennt, so schlimm ist das nicht!
Leider ist das benötigte Teil, welches mit Prüfzeichenaufkleber geliefert wird und mit neuen zusätzlich bestellbaren Dichtungen montiert wird, nicht mehr lieferbar, siehe
hier
Das kannst nicht nehmen.
Alternativ bleibt nur noch der Hersteller selber der die Heizung überholt (700 Euro), früher gab es auch mal die Fa. Nemo aus Krefeld, aber die bieten das scheinbar nicht mehr an.
Gruß Jürgen
Re: Brennkammererneuerung zwingend vorgeschrieben?
Verfasst: 09.07.2015 14:28
von Stefan Holzmann
Hallo Jürgen,
ich hab im Moment leider überhaupt keine Zeit, mich drum zu kümmern. Hab den Cook gerade beim Boschdienst und warte auf einen Kostenvoranschlag. Wenns zu teuer wird, führ ich ihn einfach in einer Werkstatt vor, deren Prüfer keine Ahnung hat. (Leider hat der beim Tüv wirklich Ahnung...)
Gruß, Stefan
Re: Brennkammererneuerung zwingend vorgeschrieben?
Verfasst: 09.07.2015 15:28
von Jürgen
Stefan Holzmann hat geschrieben:Wenns zu teuer wird, führ ich ihn einfach in einer Werkstatt vor, deren Prüfer keine Ahnung hat. (Leider hat der beim Tüv wirklich Ahnung...)
Gruß, Stefan
Ja Stefan mach das mal.
Ich hatte das Problem auch mal (ebenfalls Tüv), leider wird ein Eintrag gemacht und man muß bei der obigen Methode schon die Prüforganisation wechseln.
Pech nur wenn man dann wieder an einen Prüfer gerät der es genau wissen will, dann hat man neben der 2. Prüfgebühr das Hauptproblem immer noch.
Aber es gibt für alles eine Lösung, hoffnungsvoll nach vorne gucken..............
Gruß Jürgen
Re: Brennkammererneuerung zwingend vorgeschrieben?
Verfasst: 19.07.2015 12:32
von Stefan Holzmann
Und die Moral von der Geschicht'... :
Geh zum TÜV zur HU nicht!
(Alles ist gut!)
Danke nochmal an alle, die mich hier moralisch unterstützt haben!
Stefan
Re: Brennkammererneuerung zwingend vorgeschrieben?
Verfasst: 08.09.2015 12:07
von Hinzelmann
Halöchen,
ich melde mich mal, da ich meine Standheizung runderneuert habe.....
Alles was defekt war habe ich ersetzt. Für einen der Schrauben kann kein Problem. Ich kann es nur Empfehlen, da meine kurz vorm durchbrennen war !!!
Alle Teile wo man benötigt bekommt mann bei
http://www.standheizung-ersatzteile.com Fa.Impek
Der Spaß hat mich 500 € gekostet, was einen die Gesundheit schon wert sein sollte. Wärmetauscher hat 410€ gekostet Baujahr 97
Gruß
Fam.Hinz
Re: Brennkammererneuerung zwingend vorgeschrieben?
Verfasst: 11.09.2015 17:42
von Jürgen
@ Fam.Hinz
Hallo!
Sicherlich ist jetzt bei Dir sogar ein Prüfzeichenaufkleber doppelt vorhanden.....
Nicht wegschmeissen, man weiß nie..
Gruß Jürgen