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zulässige Passagierzahl bei Ablastung (3,5t)

Verfasst: 21.08.2013 13:30
von netsailor
Hallo zusammen,

anläßlich eines (Mini-)Baggertransports habe ich in den Tiefen unserer Zulassungsbescheinigung Teil I gestöbert und neben den Angaben zur Anhängelast folgendes irritierendes entdeckt:

Unter "S.1" (Sitzplätze einschl.Fahrer) steht lediglich ein "2". :?: :?: :?:
In den weiteren Papieren zum Fahrzeug fand ich dann in dem TÜV Schreiben des Vorbesitzers, welches zur Ablastung auf 3,5to erstellt wurde, die dort geforderte Berichtigung der Fahrzeugpapiere zum einen bzgl. der Gewichtsangaben des zulässigen Gesamtgewichts (F.1 und F.2), zum anderen aber auch hinsichtlich der Position S.1.

IST DIES BEI EUCH AUCH SO???

VlG,
Stefan

Re: zulässige Passagierzahl bei Ablastung (3,5t)

Verfasst: 21.08.2013 17:00
von Janno
F.1: 3500
F.2: 3500
S.1: 4

Re: zulässige Passagierzahl bei Ablastung (3,5t)

Verfasst: 23.08.2013 16:29
von mauserich
Hallo Peter, hallo Stefan,

zunächst: heiße auch Stefan 8)
Jetzt zu Deiner Frage Stefan:

Unter S1 sind bei mir "3" Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) eingetragen.

In Ziffer 22 steht:
Zu S1 auch 4 bei Einhaltung F1/F2. (Dies sind jeweils die 3,5 Tonnen)

Was steht denn bei Euch?

Noch eine Frage am Rande: Möchte mal wieder ein Bild hochladen. Wie groß darf die Bilddatei maximal sein?

Habe leider mein altes "Würg-Programm" das mir mal ein Kollege zum Verkleinern von Bilddateien gab mit der Einrichtung meines neuen Laptops (Windows 7) verloren. Habt Ihr einen Tipp welches (kostenlose :oops: ) Programm zur Verkleinerung der Dateigröße von Bildern zu empfehlen ist wo ich ich diese herbekomme :roll: ?


Es grüßt Mauserich

Re: AW: zulässige Passagierzahl bei Ablastung (3,5t)

Verfasst: 23.08.2013 20:59
von netsailor
Hallo Stefan und alle anderen, für die sich noch Namen und keine Gruppenbezeichnungen zur Taufe fanden,
in Ziff. 22 steht gem. der Auflage in og. TÜV Schreiben: "zu f.1/f.2: abgelastet ohne techn. änderung*bei beladung zul. gesamtgewicht beachten*"
M.E. eine inhaltslose Floskel, da dies eigentlich immer gilt.
Interessanterweise steht bei uns unter F.1/F.2 "3480" - die erforderlichen 20kg für zumindest eines der Kiddies wären somit schon mal gefunden :roll:
Werde beim vor der nächsten Saison anstehenden HU- date mal die Prüfstation meines Vertrauens konsultieren, ob wir demnächst dann mal legal zu viert verreisen dürfen.
Auf die Berliner Zulassungsstelle freue ich mich jetzt schon (für die, die wissen was ich meine - mit Termin ging es letztens aber ganz erträglich...).

Die zulässige Passagierzahl ist offensichtlich schon länger ein schwammiges Terrain. 1980 wollte man meinem Vater den Selbstausbau unseres 207D (ursprünglich 8sitzer Kombi m. 2 Sicherheitsgurten an den Vordersitzen) nur für 2 Pers. als Womo zulassen. Grund: nur 2 Sicherheitsgurte.
Nach Hinweis auf die Originalkonfiguration gab es dann 4...

VlG vom Dreetzsee (Grenze Brandenburg/MeckPomm), Stefan

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Re: zulässige Passagierzahl bei Ablastung (3,5t)

Verfasst: 24.08.2013 21:51
von admin
Hallo Mauserich
mauserich hat geschrieben:Noch eine Frage am Rande: Möchte mal wieder ein Bild hochladen. Wie groß darf die Bilddatei maximal sein?
Die Bilder dürfen (noch) beliebig groß sein, da bisher kein Unfug damit angestellt wurde. Dennoch habe ich hier mal ein paar Hinweise dazu gegeben: viewtopic.php?f=6&t=2498

mauserich hat geschrieben:Habe leider mein altes "Würg-Programm" das mir mal ein Kollege zum Verkleinern von Bilddateien gab mit der Einrichtung meines neuen Laptops (Windows 7) verloren. Habt Ihr einen Tipp welches (kostenlose :oops: ) Programm zur Verkleinerung der Dateigröße von Bildern zu empfehlen ist wo ich ich diese herbekomme :roll: ?
solche Programme gibt es wie Sand am Mehr. Außerdem geht das mit fast jedem Programm, das irgenwas mit Bildern macht, z. B. das sowieso generell zu empfehlende kostenlose Programm http://www.irfanview.com (Bildbetrachter).
Aber auch Screenshooter wie z. B. http://www.techsmith.de/snagit.html machen das mit Links. Ich selbst nutze Photoshop und hab daher keine Erfahrung mit Stand-alone-Programme für diesen Zweck. Eine kurze Google-Suche liefert z. B. dieses Progrämmchen (keine Empfehlung, da nicht getestet): der grandiose Bildverkleinerer


Gruß
Peter

Re: zulässige Passagierzahl bei Ablastung (3,5t)

Verfasst: 25.08.2013 11:24
von mauserich
Hallo Peter,

vielen Dank für Deinen schnellen Tipp. Habe den "grandiosen Bildverkleinerer" soeben heruntergeladen. Ein erster Test verlief erfolgreich.

Darf ich mich beim Treffen der JC-Freunde am Westfalia Stand eigendlich auch "überraschend / unangemeldet" hinzugesellen? Weiß nämlich nicht ob ich es terminlich schaffe :(

Es grüßt Mauserich

Re: zulässige Passagierzahl bei Ablastung (3,5t)

Verfasst: 25.08.2013 11:27
von admin
mauserich hat geschrieben:Wann ist noch gleich das Treffen der JC-Freunde am Westfalia Stand und darf ich mich dort auch "überraschend" hinzugesellen?
15 Uhr und ja!

(siehe viewtopic.php?f=4&t=3161 )

Gruß
Peter

Re: zulässige Passagierzahl bei Ablastung (3,5t)

Verfasst: 25.08.2013 11:29
von mauserich
Vielen Dank, :D

Es grüßt Mauserich

Re: zulässige Passagierzahl bei Ablastung (3,5t)

Verfasst: 07.05.2014 21:38
von netsailor
Moin moin,
um dieses Thema für zumindest unseren Cook abzuschließen:

Nun sind es wieder auch formell legal "4" im Fahrzeugschein unter S.1.

Nach "Frühjahrsdiät" (Tipp von MB in Spandau), Waage (=3100kg o.Fahrer) und TÜV-Hürdenlauf
(die Koll. in Hessen zierten sich etwas (was darf das Fzg. überhaupt wiegen? wer sagt, dass die Sitzbank original ist?) und wollten alle denkbaren COC- und ähnliche Papiere, die man für teures Geld und wohl auch nur betreffend des Rohfahrzeugs bei MB bestellen kann; bei MB bekam ich dann gratis sowohl ein Frühstück (zur Wartezeitüberbrückung) und den Tipp, es mal im nahen Niedersachsen beim TÜV Nord oder in Thüringen bei der Dekra zu probieren - Niedersachsen (=35km) hat genügt wie die Inaugenscheinnahme der Sitzbank - sieht ja schon irgendwie nicht selbstgebaut aus...).
und letztlich einem date bei der populären Berliner Zulassungsstelle in Kreuzberg steht alles wie für den Familientransport erforderlich auf der Zulassungsbescheinigung.

Tipps an alle, die ggf. mal ein Fzg.ablasten wollen:
a) so ausräumen, dass genügend "Luft" (=Zuladungskapazität) bleibt für die zu erhaltende Passagierzahl
b) darauf achten, dass Ursprungsgesamtgewicht in Bemerkungszeile erwähnt wird, was späteres "Wiederauflasten" potentiell stark erleichtert.

Der Urlaub möge beginnen...

netsailor

Re: zulässige Passagierzahl bei Ablastung (3,5t)

Verfasst: 08.05.2014 21:03
von SdS
Hallo,

wir haben unseren SH werksmäßig auf 3.5to abgelastet, weswegen auch nur 4 Personen eingetragen waren. Nachdem der Sven einer Diät unterzogen wurde (Leerräumen), konnten wir das Fahrzeug wieder für 5 Personen zulassen.
Leergewicht + 5x75kg muss halt < 3.5to liegen.

Ciao
Jürgen