Moin,
leider ist das ein Trugschluss.
Fundstelle: https://www.stvo2go.de/verkehrszeichen-ueberholverbote/Überholverbot für Lkw
Wie wird das Überholen für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t durch Verkehrszeichen verboten?
Zeichen 277 verbietet Zugmaschinen und Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
das Zeichen "LKW-Überholverbot" gilt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger, also Zuggesamtgewicht. Wohnmobil 3,5 Tonnen, Anhänger 1 Tonne, macht 4,5 Tonnen Zuggesamtgewicht -> LKW Überholverbot auf BAB
Andi