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Radtour nur mit polizeilicher Genehmigung?

Verfasst: 22.03.2012 23:07
von waku77
Es gibt da, soweit ich mich erinnere, eine Obergrenze für Fahrradtouren, bevor sie genehmigungspflichtig werden und von der Polizei begleitet werden müssen. Ich bin mir nicht mehr sicher, aber ich meine die Obergrenze wären je nach Routenverlauf 50 Räder. Vielleicht sollte Westfalia als Veranstalter dazu mal prophylaktisch die örtliche Polizeibehörde befragen?

Grüße
waku

Re: Westfaliatreffen: Teilnehmer Radtour mit Verstärkeramt

Verfasst: 23.03.2012 10:21
von ixcebichee
Moin!

Kalle, da hab mal keine Angst!
Nach der StVO brauchen die nicht unbedingt eine Genehmigung, auch nicht nach der entsprechenden Verwaltungsvorschrift dazu, selbst wenn sie sportlich vor sich hinradeln, zumindest solange es keine wettbewerbliche Veranstaltung ist und wenn sie auf Grund ihrer Fahrweise als Verband zu erkennen sind.
Sie müssen im Gegensatz zu KFZ nicht mal besonders gekennzeichnet sein.

Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie immer zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Diesen Sachverhalt macht sich die Protestform Critical Mass zu Nutze. Auf für Radfahrer ungünstig gebauten Strecken ergibt sich so eine Möglichkeit, gemeinsam sicher auf der Straße zu fahren.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Verband_(S ... enverkehr)

Erlaubnispflichtig sind Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (in der Regel erst ab Landesstraße) zu rechnen ist.


so long...