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Folgen einer Überladung in der Schweiz

Verfasst: 29.07.2012 17:23
von mauserich
Hallo JC Freunde,
wir planen im September mit dem guten JC eine Rundfahrt durch die Schweiz (kombinierte Berg und Seen Tour).
Nun habe ich schon öfters auf Stellplätzen von Kollegen gehört, das es die Schweizer Polizei sehr genau mit der Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichtes nimmt.
Die Aussagen waren insbesondere:

1. Null Toleranzgrenze
2. Ausladen (wohin mit dem Zeug :?: ) oder Auto stehen lassen
3. sehr hohe Bußgelder (mehrere hundert CHF / Euros)

Nun ist es ja insbesondere mit den 3,5 to JC`s meistens etwas knapp mit der Zuladung :oops: :oops: :oops:

Hat jemand bereits Erfahrungen bzgl. einer Gewichtskontrolle hier bei uns, in der Schweiz (es heißt z.B. auch, man fährt in einen Tunnel rein und kommt hinten gewogen wieder raus :?: :evil: :?: ) oder anderen Ländern gemacht?

Freue mich auf eure Hinweise, Tipps und ggf. erfolgreiche Ausreden bei der Polizei :D :? :shock:
Mauserich

Re: Folgen einer Überladung in der Schweiz

Verfasst: 29.07.2012 18:25
von wocrafter
Wir wurden in den letzten 30 Jahren mit dem Wohnmobil weder von der Polizei kontrolliert noch gewogen. Und was das Gewicht betrifft, haben wir auch keine Probleme. Wir haben nur das dabei was wir für den jeweiligen Urlaub auch wirklich brauchen. Also z. B. für den Urlaub am Meer keine Ski oder Wanderstiefel . Oder von zu Hause keine Getränke und Lebensmittel für die gesamte Reise. Und was die ausreden für die Polizei betrifft: Ist die Kiste überladen hat das die bekannten Folgen und das wie ich meine zu recht.

Gruß Wolfgang

Folgen einer Überladung in der Schweiz

Verfasst: 29.07.2012 19:13
von netsailor
Moin moin,
da auch bei uns 2012 die Alpen unter die Räder genommen werden war Sir James mal auf der Waage. Fazit: ohne Wasser und mit 1/2 Tank und leerem Klo kann man in unser Konfiguration (m. pott&pann, Stühle, Tisch und Grillzeug) auch die Kids weiter mitnehmen :-).
Mit Fahrrädern usw. ist da aber nichts mehr drin.
Stefan


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Re: Folgen einer Überladung in der Schweiz

Verfasst: 27.09.2012 07:50
von pistenhobel
Die tolerierte Obergrenze bei einem Fahrzeug das ein eingetragenes Gesamtgewicht von 3'500 kg hat, beträgt 175 kg.
vgl. hier: viewtopic.php?f=1&t=2553^

Re: Folgen einer Überladung in der Schweiz

Verfasst: 27.09.2012 09:16
von Ludo
@ Pistenhobel : wie kommst Du DA drauf ?

• Betriebsgewicht brutto gemäss Waagschein 3’700 kg
Abzug Geräte- und Messunsicherheit 3% _111 kg
Betriebgewicht netto 3'589 kg
Zulässiges Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 3’500 kg
Übergewicht netto 89 kg
-->> Konsequenz: Ahndung nach Ziffer 300.1.a, weil die Überlast
nicht mehr als 100 kg beträgt.
• Betriebsgewicht brutto gemäss Waagschein 3’750 kg
Abzug Geräte- und Messunsicherheit 3% _113 kg
Betriebsgewicht netto 3'637 kg
Zulässiges Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 3’500 kg
Übergewicht netto 137 kg
Grenze für Ahndung im OB-Verfahren (5% des im Fahrzeugausweis
eingetragenen Gewichts) 175 kg
-->> Konsequenz: Ahndung nach Ziffer 300.1.b, weil Gesamtgewicht
des Fahrzeug 3'500 kg nicht überschreitet, die Gewichtsüberschreitung
mehr als 100 kg, aber nicht mehr als
5 Prozent des zulässigen Gesamtgewichts beträgt.
• Betriebsgewicht brutto gemäss Waagschein 3'800 kg
Abzug Geräte- und Messunsicherheit 3% _114 kg
Betriebsgewicht netto 3'686 kg
Zulässiges Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 3’500 kg
Übergewicht netto 186 kg
Grenze für Ahndung im OB-Verfahren (5% des im Fahrzeugausweis
eingetragenen Gewichts) 175 kg
-->> Konsequenz: Verzeigung, weil die Gewichtsüberschreitung
mehr als 100 kg und mehr als 5 Prozent des zulässigen Gesamtgewichts
beträgt.


ciao

Ludo

Re: Folgen einer Überladung in der Schweiz

Verfasst: 27.09.2012 14:58
von komposti
Hallo Ludo,

wie teuer sind denn nun die beschriebenen Vergehen in der Schweiz ??

Ahndung nach ***.1a usw. Bzw. Verzeigung...

Danke für die Info
Schöne Grüße!!
Komposti

Re: Folgen einer Überladung in der Schweiz

Verfasst: 27.09.2012 15:09
von Epeg
komposti hat geschrieben:Hallo Ludo,

wie teuer sind denn nun die beschriebenen Vergehen in der Schweiz ??

Ahndung nach ***.1a usw. Bzw. Verzeigung...

Danke für die Info
Schöne Grüße!!
Komposti

Schau mal hier: http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub ... 2336_d.pdf

Auf Seite 11.

Ist allerdings aud 2004. Vieleicht hat jemand ja aktuelle Zahlen

Re: Folgen einer Überladung in der Schweiz

Verfasst: 27.09.2012 15:21
von Ludo
sollte die aktuelle Liste sein : http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_031/app1.html

Verzeigung ? Ich schätze mal das geht dann vor Gericht.....................da hilft Dir nur noch Gott :)


ciao

Ludo

Re: Folgen einer Überladung in der Schweiz

Verfasst: 27.09.2012 19:12
von komposti
Danke an Alle,

jetzt weiß man wenigstens was einen erwartet. Vielleicht sollte man ein klitzekleines Geldscheißerchen mitführen...

Sind wieder aus Italien via Schweiz heimgekommen, zum Glück ohne nähere Bekanntschaft mit einer geeichten Waage zu machen.

Allzeit knitterfreien Flug wünscht Euch allen

Komposti

Re: Folgen einer Überladung in der Schweiz

Verfasst: 05.11.2012 09:26
von admin
Gottseidank gibt es auch Länder,
die es mit der Überladung nicht ganz so genau nehmen :mrgreen:

Bild

Leider kann man das Kennzeichen nicht erkennen. Keine Ahnung, wo das aufgenommen wurde.
LG Peter

Re: Folgen einer Überladung in der Schweiz

Verfasst: 06.11.2012 14:28
von komposti
Hallo Admin,

das waren wir auf dem Rückweg von Italien (Wir waren kurz mal auf Lampedusa) als wir über den St. Gotthard gefahren sind. Da war schon gestreut wegen frühem Wintereinbruch :evil: . Also hat man uns dort doch fotografiert, so ein Pech !!

Zum Glück sieht man unser Kennzeichen nicht - sonst wären wir sicherlich "verzeigt" worden. :mrgreen:

So long, es grüßt Komposti

Re: Folgen einer Überladung in der Schweiz

Verfasst: 06.11.2012 16:22
von Blues
Hallo aus Berlin 8)
Da gibt es doch noch eine Altanative: DIE TEURE SCHWEIZ MEIDEN!!!!! :twisted:
Grüße von Elmi 8)

Re: Folgen einer Überladung in der Schweiz

Verfasst: 09.11.2012 12:24
von Philipkts
Im Netz wirst du glaube ich hauptsächlich eine Negativauswahl finden, weil die Leute berichten sicher mehr wenn sie schlechte Erfahrungen damit gemacht haben, aber wenn du auf nummer sicher gehen willst, wirst halt versuchen müssen alles soweit einzuhalten.