Ich habe eine eher allgemeine Frage: mit einem 1986 erworbenen Führerschein durfte man bis zu 7,5t bewegen.
Heute gibt es ja andere Klassen und ich habe gehört, dass man ab 50 seinen "LKW
" Führerschein alle 5 Jahre mit ärztlichem Attest verlängern muss.
Soll heissen: meinen 3,88t Cook dürfte ich ab meinem 50ten Geburtsttag nur bewegen wenn ich meine Fahrerlaubnis verlängert habe?
Ich habe auf vielen Seiten geschaut und werde nicht ganz schlau daraus....
Den Gesetzestext habe ich so verstanden, dass man, wenn der Schein vor dem 31.12.1998 erworben wurde aber eben uneingeschränkt gültig ist und bleibt und nicht verlängert werden muss. Sprich ich bis zu 7,5t unbefristet fahren darf.
Weiss jemand wie es richtig ist? Ist ja schon irgendwie....Wichtig

Danke schön und liebe Grüße von Jörg