Fahrerlaubnis 3,88t über 50

... und was sonst nirgends reinpasst, wie z. B. Lost & Found, Kochrezepte.
Allgemeine Technik-Fragen zum Wohnmobil gehören in die Rubrik "Modellübergreifend"
Antworten
Rantanplan1968
Beiträge: 56
Registriert: 17.01.2013 19:08

Fahrerlaubnis 3,88t über 50

Beitrag von Rantanplan1968 » 24.10.2021 21:02

Hallo zusammen,

Ich habe eine eher allgemeine Frage: mit einem 1986 erworbenen Führerschein durfte man bis zu 7,5t bewegen.
Heute gibt es ja andere Klassen und ich habe gehört, dass man ab 50 seinen "LKW
" Führerschein alle 5 Jahre mit ärztlichem Attest verlängern muss.
Soll heissen: meinen 3,88t Cook dürfte ich ab meinem 50ten Geburtsttag nur bewegen wenn ich meine Fahrerlaubnis verlängert habe?
Ich habe auf vielen Seiten geschaut und werde nicht ganz schlau daraus....
Den Gesetzestext habe ich so verstanden, dass man, wenn der Schein vor dem 31.12.1998 erworben wurde aber eben uneingeschränkt gültig ist und bleibt und nicht verlängert werden muss. Sprich ich bis zu 7,5t unbefristet fahren darf.

Weiss jemand wie es richtig ist? Ist ja schon irgendwie....Wichtig :wink:

Danke schön und liebe Grüße von Jörg
James Cook 319CDI, Graphitgrau, BJ 2012

Rantanplan1968
Beiträge: 56
Registriert: 17.01.2013 19:08

Re: Fahrerlaubnis 3,88t über 50

Beitrag von Rantanplan1968 » 25.10.2021 11:52

Super, dann kann ich beruhigt sein 8)
Vielen Dank!
Liebe Grüße von Jörg
James Cook 319CDI, Graphitgrau, BJ 2012

Benutzeravatar
v-dulli
Beiträge: 161
Registriert: 23.08.2021 11:56

Re: Fahrerlaubnis 3,88t über 50

Beitrag von v-dulli » 25.10.2021 18:29

khn hat geschrieben:
25.10.2021 08:52
Die alte Klasse 2 erlischt ab dem 50. ohne medizinische Untersuchung.
Erlischt die tatsächlich komplett oder nur für den gewerblichen Einsatz?
Gruß aus OWL
Helmut

Benutzeravatar
tormix
Beiträge: 144
Registriert: 14.07.2009 20:28
Wohnort: 87700 Memmingen

Re: Fahrerlaubnis 3,88t über 50

Beitrag von tormix » 25.10.2021 22:02

Die erlischt komplett. Gewerblich müssen eh die Module gemacht werden.
Lt. Führerscheinstelle hat man ein Jahr Zeit den Arzt nachzuweisen, dann muss er wohl neu gemacht werden.
Ohne Gewähr.
Gruß Peter :D
310 D EZ.08/94 mit 224000km :D

Benutzeravatar
AndiP
Beiträge: 2622
Registriert: 25.06.2009 13:56
Wohnort: Soest

Re: Fahrerlaubnis 3,88t über 50

Beitrag von AndiP » 27.10.2021 15:20

moin,
wenn ich das richtig verstanden habe, wird für Klasse 2 = c bzw. ce die Gesundheitsprüfung alle 5? Jahre benötigt, ansonsten erlischt der Führerschein.
Klasse 3 wird in Be + c1e (+ Kennziffer?) umgeschrieben und bleibt ohne Gesundheitsprüfung gültig.
Nur das Dokument muss alle paar Jahre ohne weitere Prüfung erneuert werden.
1985er JC 309D mit 500.000km

Benutzeravatar
Roadrunner
Beiträge: 192
Registriert: 16.03.2016 21:02
Wohnort: Schaumburger Land

Re: Fahrerlaubnis 3,88t über 50

Beitrag von Roadrunner » 29.10.2021 13:39

Hallo Andi, schau mal hier: https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-fue ... ein-ab-50/

Der Führerschein für LKW und BUS muß alle 5 Jahre verlängert werden. Ist für alle Pflicht einen Funktions- und Leistungstest vorzulegen unabhängig vom Alter.

Gruß, Lutz
100% Sauger, nur Halbtote werden künstlich beatmet! :lol: "Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum".

James Cook 309D, 1986, 5 Gang, 339000 Km sind voll...,

Benutzeravatar
komposti
Beiträge: 1462
Registriert: 07.07.2012 20:01
Wohnort: Migrant im Odenwald

Re: Fahrerlaubnis 3,88t über 50

Beitrag von komposti » 29.10.2021 13:53

Hi Lutz,

steht doch GROSS drüber : ab 50 :!:

BG Thomas (der den Schein CE hat und ihn alle 5 Jahre erneuern lässt)
JC 2003, 316 CDI, Automatik, Alaskaweiß, gelbe Einrichtung, 85 W PV Anlage, Hinterachse luftunterstützt, AHK, Mopedbühne, usw...
Mittlerweile >225.000 km

Benutzeravatar
Roadrunner
Beiträge: 192
Registriert: 16.03.2016 21:02
Wohnort: Schaumburger Land

Re: Fahrerlaubnis 3,88t über 50

Beitrag von Roadrunner » 31.10.2021 13:19

Hallo, der Artikel bezieht sich auf die Frage " Was ist ab 50 Jahre notwendig für den Bus - und Lkw -Führerschein".
Es gibt keine Altersbeschränkungen mehr. Die Vorschriften gelten für ALLE Altergruppen, seit 12/2016.
-----Zitat:Ist eine ärztliche Untersuchung beim LKW-Führerschein Pflicht?
Ja, um einen LKW-Führerschein zu erwerben oder diesen verlängern zu lassen, muss eine ärztliche Untersuchung die geistige und körperliche Eignung zum Führen der Fahrzeuge bescheinigen. Auch hier ist dies unabhängig vom Alter festgelegt. Einen besonderen Gesundheitscheck für LKW-Fahrer ab 50 gibt es nicht. -----

Soweit ich das verstanden habe ist nur Vorschrift ab 50 Jahre den "alten Lappen " gegen einen "neuen" auszutauschen. Wenn dann CE weiter sein soll ist der Gesundheitsnachweis erforderlich.
Gruß, Lutz
100% Sauger, nur Halbtote werden künstlich beatmet! :lol: "Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum".

James Cook 309D, 1986, 5 Gang, 339000 Km sind voll...,

Benutzeravatar
AndiP
Beiträge: 2622
Registriert: 25.06.2009 13:56
Wohnort: Soest

Re: Fahrerlaubnis 3,88t über 50

Beitrag von AndiP » 03.11.2021 16:14

Wat 'n Informationschaos.
Ich bin mir sehr sicher, dass CE nur mit Gesundheitsprüfung umgeschrieben und verlängert wird. Das sagt ihr ja auch.
Für C1E bzw. für die Umschreibung von Klasse 3 gelten, glaube ich, noch andere Regeln...

Hier noch was:
Bei einem Umtausch werden die Berechtigungen der Klassen B, BE, C1 und C1E ohne Befristung und ohne Pflicht einer ärztlichen Untersuchung erteilt.
Danach darf ich auch nach dem Umtausch (für mich erforderlich bis 2023) Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren. Eine Gesundheitsuntersuchung ist dafür nicht erforderlich. Es wird Ziffer 171 eingetragen.
Das Dokument "Führerschein" verfällt nach x Jahren, die Fahrerlaubnis bleibt aber dauerhaft bestehen.

Um das Wirrwarr noch größer zu machen: gelten die Zusatzziffern (171) auch im Ausland? Oder darf ich nur in D 7,5 Tonnen fahren und muss den Wagen an der Grenze stehen lassen :mrgreen:
1985er JC 309D mit 500.000km

Benutzeravatar
Roadrunner
Beiträge: 192
Registriert: 16.03.2016 21:02
Wohnort: Schaumburger Land

Re: Fahrerlaubnis 3,88t über 50

Beitrag von Roadrunner » 03.11.2021 17:55

Hallo Andi, da hat der Jörg ja ein richtiges "Faß" aufgemacht. Ich staune nur noch über die Regelungen.

Jetzt habe ich herausgefunden, die Zusatziffern auf dem Führerschein sind wohl nur für Deutschland gültig. Es sieht für mich so aus: der Führeschein muß wohl gegen eine neue Fahrerlaubnis nach EG-Recht eingetauscht werden damit die EU-Regeln gelten. Für 171 gilt dann 74 als Zusatz für bis 7,5 Tonnen, um leere Busse zu fahren wird dann aus 172 was? Dann gibt es noch 76 für das Mitführen eines Anhängers, jetzt dann aber nur mit 12000 Kg Gesamtzuggewicht, Darf ich jetzt einen Bus mit Fahrgästen fahren mit 16 Sitzplätzen.......

Ich finde da nicht mehr durch.
Mal seh'n was passiert, wenn ich beim LK - Schaumburg vorstellig werde und eine Auskunft haben möchte. Mein C ud CE sind 2015 abgelaufen. Ich wollte das auch nicht mehr verlängern, da ich es nicht mehr brauche und diese neuen fahrenden Computer (LKW + PKW) nicht meins sind. Ich will Auto fahren!
Gruß, Lutz
100% Sauger, nur Halbtote werden künstlich beatmet! :lol: "Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum".

James Cook 309D, 1986, 5 Gang, 339000 Km sind voll...,

Benutzeravatar
AndiP
Beiträge: 2622
Registriert: 25.06.2009 13:56
Wohnort: Soest

Re: Fahrerlaubnis 3,88t über 50

Beitrag von AndiP » 03.11.2021 20:18

Das Chaos ist wirklich unglaublich, typisch Europa.
Laut ADAC wird bei Umschreibung von Klasse 3 die Ziffer 79 eingetragen. Und zweistellige Ziffern gelten europaweit. Im Gegensatz zu dreistelligen wie 171, die nur in D gelten. Ich werde wohl mal in März oder so bei der Führerscheinstelle vorsprechen, muss den grauen Lappen bis 23 umtauschen.
1985er JC 309D mit 500.000km

Antworten

Zurück zu „Dies und Das - Vorstellung“