Genau richtig, zusammen mit dem Abrollumfang (>8%) sind das die Gründe woran es hängt. Das ist auch einigermaßen nachvollziehbar, aber es gibt für die W460 G-Klasse (es gibt 300GDs mit dieser Getriebeübersetzung) von Fulda. Hierin ist genau diese Rad-Reifen Kombination für den W460‘er freigegeben. Da es sich in dem Fall um die, in meinen Augen, gleiche Übersetzung handelt, müsste das soweit i.o. sein.
Zusätzlich habe ich auch den Eintragungsnachweis der Rad-Reifen Kombination in einem ähnlichen Fahrzeug.
Ich erwarte jetzt keine Antwort, am Ende ist es der TÜV, der entscheidet. Ich habe die Frage und Unterlagen auch beim TÜV vorgelegt, aber noch keine Rückmeldung erhalten.
Was ich von euch im Forum interessant fände zu wissen ist, ob die normalen T1 Felgen (6J 14R ET?) zu Problemen führen, da diese in der Regel viel günstiger sind.
KlassikJames hat geschrieben: ↑29.08.2023 08:37
Damit werden die 235/85R15 Reifen bei uns eintragungsfähig.
Obwohl wir ein Übersetzung haben die Größer ist als 8%? Über diese magische grenze habe ich übrigens nur aus der mythologie gehört, schwarz auf weiß habe ich sie nicht gefunden. Der TÜV womit ich gesprochen habe, hat gemeint das eine neue Abgasuntersuchung gemacht werden muss.
KlassikJames hat geschrieben: ↑29.08.2023 08:37
Die 215er sind keine Option, sie sind aus optischen Gründen nicht eintragungsfähig!
Das kann ich nur unterschreiben das es optisch nicht eintragungsfähig ist!
Hier das Gutachten von Fulda: