anläßlich eines (Mini-)Baggertransports habe ich in den Tiefen unserer Zulassungsbescheinigung Teil I gestöbert und neben den Angaben zur Anhängelast folgendes irritierendes entdeckt:
Unter "S.1" (Sitzplätze einschl.Fahrer) steht lediglich ein "2".



In den weiteren Papieren zum Fahrzeug fand ich dann in dem TÜV Schreiben des Vorbesitzers, welches zur Ablastung auf 3,5to erstellt wurde, die dort geforderte Berichtigung der Fahrzeugpapiere zum einen bzgl. der Gewichtsangaben des zulässigen Gesamtgewichts (F.1 und F.2), zum anderen aber auch hinsichtlich der Position S.1.
IST DIES BEI EUCH AUCH SO???
VlG,
Stefan