Macintosh hat geschrieben: ↑25.11.2020 11:11
Betreffend Gasregler, in den Gasflaschen ist öfter Öl zu finden das nach und nach den Regler versaut.
Moin,
die Aussage wundert mich.
Laut
dieser Seite beträgt das spezifische Gewicht von Flüssigpropan 0,5kg/l und das von Heizöl 0,8kg/l. Motoröl, Schneidöl oder sonstiges Öl wird ähnlich schwer sein. Das Öl wird sich also am Flaschenboden sammeln. Entnommen wird das Propan aber nur aus der Gasphase, also oberhalb der Propan-Flüssigkeit. Das Öl -sofern überhaupt etwas in der Flasche sein sollte- hat nach meinem Verständnis keine Möglichkeit in die Gasanlage zu gelangen. Aners sieht das bei Treibgas aus, dort wird Flüssigkeit unten entnommen.
Wenn überhaupt Öl in der Flasche sein sollte, grenzt das an Betrug. Ich zahle für eine Flüllung mit Flüssiggas, nicht für (schweres, unbrauchbares) Öl.
Ich musste meine Anlage neulich wegen des neuen Boilers komplett tauschen lassen, die alte Anlage war so nicht mehr zulässig.
Dass wegen eines neuen Gerätes die gesamte Anlage erneuert werden muß, halte ich für eine Mär, da hat dich jemand veraxxt.
Die alte Anlage hat natürlich so etwas wie einen Bestandsschutz, es wird nur ein defektes Gerät ersetzt. Das einzige Problem könnte der Systemdruck sein: da es heute kaum noch 50mbar Geräte auf dem Markt gibt, muss man ein 30mbar Gerät einbauen. Dafür gibt es allerdings zulässige Vordruckregler, die den Systemdruck 50mbar direkt an dem neuen Gerät auf 30bar reduzieren...
In den ganz alten James Cook war ein Gas-Durchlauferhitzer eingebaut. Selbst die dürfen heute noch betrieben werden, wenn sie noch funktionieren. Ersatzteile gibts allerdings schon lange nicht mehr. Meines Wissens gab es keine Anpassungsforderungen in den Vorschriften für Gasanlage.
Anpassungsforderungen sind sehr selten. Bei Fahrzeugen kann ich mich nur an die Pflicht zur Nachrüstung einer Warnblinkanlage erinnern, das war kurz nachdem die Dinosaurier ausgestorben sind...
Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Andi